(Deutsch) Immo-Paradise newsletter 01-2020, Gesetzentwurf über die Neuregelung der Maklerprovision

(Deutsch) Hallo Immo-Paradise-Mitglied,

Der Gesetzentwurf: „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wird nun Mitte Februar im Bundestag vorgestellt !

Links:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-maklerkosten-673082

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Verteilung_Maklerkosten.pdf;jsessionid=1BA51082EB2A91570103F56B8C68FEC0.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2

Der Entwurf dazu war schon am 09.10.2019 auf der Internetseite von der Bundesregierung zur Einsicht vorhanden und kippt damit die Überlegung zum Bestellerprinzip 2.

 

ACHTUNG! Hier die Wichtigste Änderung!
Makler die Ihr Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hatten „kostenfrei“ für den Verkäufer tätig zu sein, haben keinen Provisionsanspruch gegenüber dem Käufer mehr!
(Immo-Paradise hat bereits die Lösung entwickelt um umgesetzt. Mehr dazu weiter unten)

Es gilt der Grundsatz, derjenige der den Makler zuerst beauftragt hat, darf nicht weniger zahlen als der zweite Vertragspartner. Gleichheitsprinzip.

1. Beispiel: Gleichheitsprinzip:

Der Makler macht mit dem Verkäufer zuerst einen Vertrag, um das Objekt zu akquirieren. Damit ist der Verkäufer der erste Vertragsnehmer.
Es meldet sich ein potenzieller Käufer für das beworbene Objekt, mit dem der Makler auch einen Maklerauftrag macht.
Damit ist der Käufer/Interessent der zweite Vertragsnehmer.

Handelt der Makler eine Provision von 3% zzgl. MwSt. vom Verkäufer aus, so muss auch der Interessent, sofern mit dem Makler vereinbart, bis zu 3% zahlen jedoch niemals mehr als der Verkäufer. Damit bleibt alles wie gehabt.

Möchte der Interessent jedoch weniger zahlen z.B. nur 1%, senkt sich um den gleichen Teil auch der Provisionsanspruch vom Verkäufer auf 1%.
Zahlt hingegen der Interessent gar nichts, geht der Makler auch seitens des Verkäufers leer aus.

2. Beispiel: Einseitige Makleraufträge

Der Käufer/Interessent hat als Suchender einen Makler zuerst beauftragt für Ihn ein passendes Objekt zu finden, so kann/braucht in dem Fall der Verkäufer eines Objektes keine Provision mehr zahlen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, daß das Objekt dem Makler vorher nicht bekannt bzw. keine Abrede über die Vermarktung des Objektes getroffen wurde.
Manchmal ist es sinnvoll oder eine Bedingung nur einen Vertragsnehmerauftrag mit dem Verkäufer zu machen. Dieser muss jedoch als solches erkennbar geschrieben werden und es gibt damit keinen Provisionsanspruch mehr an den Käufer!

 

Nachsatz:
Diese "kleine" Änderung ist für manche Immobilienmakler, die schon jetzt bereits im harten Konkurrenzkampf stehen, existenzbedrohend.

Wir von Immo-Paradise haben in weiser Voraussicht schon im Juli 2018 auf so ein kommendes Szenario ein System entwickelt, welches Ihnen weiterhin erlaubt, wire gehabt kostenfrei für Eigentümer tätig zu sein und Ihre Provision ganz legal nur durch den Käufer zu bekommen. Dieses System geht zum Abschluß des Gesetzes live und Sie können wie gewohnt weiterarbeiten. Objektmangel gehört dann zur Vergangenheiten für Immo-Paradise Kunden an. Damit haben Sie einen extremen Wettbewerbsvorteil!

Mit sonnigen Grüßen,
Immo-paradise.eu

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